Privat versichert: Bei privat versicherten Patienten werden die Kosten in der Regel von
der Krankenkasse übernommen. Doch hat jede Versicherung ihre individuellen Bestimmungen. Deshalb sollten Sie sich vorab bei Ihrer Versicherung über
deren Bedingungen für Psychotherapie erkundigen. Das Honorar richtet sich nach den in der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) üblichen
Sätzen.
Gesetzlich versichert: Psychotherapie ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Die gesetzlichen Krankenkassen
übernehmen die Kosten für eine Psychotherapie. Eine Psychotherapie ist allerdings eine „antragspflichtige Leistung“, das heißt, dass nach den Probesitzungen („probatorischen Sitzungen“) ein
Antrag zur Bewilligung weiterer Sitzungen gestellt werden muss.
Selbstzahler: Natürlich können Sie die Kosten auch selbst übernehmen. Ihre Daten werden dabei nicht an eine Krankenkasse
weitergegeben. Abgerechnet wird nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).